Zur Veranschaulichung der Organe siehe auch Strukur

Stammesordnung des VCP SURF

Wesen und Aufgabe

1.

Aufgabe des Verbandes christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder Saale-Instrut-Region-Finne (VCP SURF) ist die Erziehung und Begleitung junger Menschen nach den Zielvorstellungen und Methoden, wie sie sich aus den Bestimmungen der Weltpfadfinderorganisationen World Organisation of the Scout Movement (WOSM) und Wolrd Association of Girl Guides and Girl Scouts (WAGGGS) und dem Verband christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) ergeben.

 

2.

Der VCP SURF gehört dem VCP Mitteldeutschland an.

 

3.

Der VCP SURF ist ein dezentraler Stamm. Zum VCP SURF gehören alle Pfarrbereiche der Region SURF im Kirchenkreis Naumburg-Zeitz. Der VCP SURF engagiert sich für soziale Belange in der Region.

Mitgliedschaft

4.

Mitglied im VCP SURF können alle VCP Mitglieder werden, mit entsprechender Willenserklärung.

Die Mitgliedschaft im VCP SURF endet, durch Austritt, Tod oder Ausschluss.

Hymne

5.

Die Stammeshymne des VCP SURF ist „Pfadfinder der Unstrut“ von Werner Meyknecht. Siehe Anhang

Organe

6. Stammmesversammlung (SV)

 

a) Zur SV gehören alle Mitglieder des VCP SURF. Jedes Mitglied hat einfaches Stimmrecht. Die Landesleitung des VCP Mitteldeutschland hat einen beratenden Sitz.

b) Die SV ist das höchste Gremium des Stammes. Sie bestimmt die Grundsätze der Arbeit des Stammes.

c) Die SV beschließt die Ordnung des Stammes.

d) Die SV wählt die StaFü.

e) Die SV bestätigt die Einsetzung der Mitglieder des SR in ihren jeweiligen Ämtern.

f) Die SV tagt mindestens 1 jährlich. Die StaFü läd dazu ein und ist für die Durchführung verantwortlich. Die SV kann auch auf Verlangen des SR oder mindestens 10 Mitgliedern des SV einberufen werden.

g)Zur SV wird durch die StaFü mindestens vier Wochen vor dem Termin schriftlich eingeladen.

h) Die SV tagt öffentlich. Der Ausschluss von Gästen für Tagesordungspunkte kann beschlossen werden.

i) Anträge an die SV müssen zwei Wochen vor dem Termin der StaFü schriftlich vorliegen.

j) Jedes Mitglied des SV hat Antragsrecht.

k)Die SV ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde.

 

7. Stammesrat

 

a)Der SR ist die Mitarbeiterversammlung des VCP SURF. Er sorgt für den Informations- und Meinungsaustausch und zwischen der StaFü und den einzelnen Mitarbeitern des Stammes. Er bemüht sich einen Interessenausgleich zwischen beiden Gruppen zu erreichen. Im Stammesrat erfolgt die Koordinierung der Arbeit.

b)Der SR führt gemeinsam mit der StaFü den VCP SURF. Der SR ist für die detaillierte Planung und Durchführungen der Veranstaltungen zuständig.

c)Dem SR gehören mittels geborener Mandate:

  • Die Stammesführung,

  • der 1. Vorsitzende des Freundeskreises der VCP Stämme in der Region SURF e.V.,

  • die Sippenführer,

  • die hauptamtlichen Mitarbeiter des Stammes und die

  • Beauftragte der Stammesführung

  • ein hauptamtlicher Mitarbeiter im pädagogischen Dienst des Kirchenkreises Naumburg-Zeitz mit beratender Stimme

an.

d)Der SR tritt mindestens quartalsweise zusammen.

e)Der SR kann auf Verlangen der StaFü oder der einfachen Mehrheit des SR einberufen

werden.

f)Zum SR läd die StaFü ein. Die Einladung muss zwei Wochen vor dem SR erfolgen. Diese Vorschrift entfällt wenn der Termin vom SR beschlossen wurde.

g)Anträge an den SR werden an die Stammesführung gerichtet.

h) Anträge können von jedem Mitglied des SR und mindestens 10 Mitgliedern der SV gestellt werden.

i)Der SR ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde.

j)Jedes Mitglied des SR hat eine Stimme.

 

8. Die Stammesführung

 

a.)Die StaFü ist für die laufende Arbeit und die Außenvertretung verantwortlich. Sie vertritt die

Interessen des VCP SURF nach den Grundlagen dieser Ordnung.

b)Die StaFü führt gemeinsam mit dem SR den VCP SURF.

c)Die StaFü besteht aus zwei bis drei Mitgliedern des VCP SURF, die durch die SV für zwei Jahre

gewählt wurden. Wiederwahl ist möglich. Mindestens ein Mitglied der StaFü muss uneingeschränkt geschäftsfähig sein. Die Mitglieder der StaFü müssen einer Mitgliedskirche des ACK angehören.

d)Im Falle des Ausscheidenseines Mitgliedes aus der StaFü, d.h. willentliche oder unwillentliche Arbeitsunfähigkeit, ist umgehend eine SV einzuberufen. Bis dahin beruft der SR ein kommissarisches Mitglied. Der SR muss die Arbeitsunfähig verifizieren.

e)Die SF beruft Sippenführerinnen und Sippenführer. Für die Berufung soll ein angemessener Rahmen gewählt werden.

f)Die StaFü kann Pfadfinder mit der Wahrnehmung eines bestimmten Aufgabenbereiches

beauftragen.

g)Die StaFü tritt nach eigenem Ermessen zusammen.

 

9. Allgemeine Bestimmungen der Organe

 

a)Alle Organe des VCP SURF haben über Ihre Treffen Protokoll zu führen. Dieses ist an die

Mitglieder des Organes zu versenden. Einsprüche gegen das Protokoll sind binnen zwei Wochen

nach Versand vorzubringen. Nach Verstreichen dieser Frist, gilt das Protokoll als beschlossen.

b)Die Organe sind Beschlussfähig wenn rechtzeitig Eingeladen wurde.

c) Alle Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit getroffen.

Regeln

10. Gesetzliche Bestimmungen

a.)Es gelten bei Auslandsfahren immer die härten Landesbestimmungen.

 

11. Alkohol

a)Bei allen Veranstaltungen an denen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren teilnehmen, ist der Konsum von alkoholischen Getränken verboten.

b)Bei Veranstaltungen, die ausschließlich mit Jugendlichen ab 16 Jahren stattfinden, regelt die Veranstaltungsleitung den Umgang mit alkoholischen Getränken.

 

12. Elternbeteiligung

a) Eltern haben die Möglichkeit über des Freundeskreis Einfluss auf die Entscheidungen des Stammes zu nehmen.

b)Grundsätzlich stehen Sippenführer und Stammesrat den Eltern als kompetente Gesprächspartner zur Verfügung, um Probleme und Fragen zu diskutieren.